
Ab Donnerstag, 25. November gelten neue Regelungen für den Sport. Die entsprechende Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) hat das Land Hessen veröffentlicht. Corona in Hessen [LINK]
In § 20 der Verordnung werden neue Regelungen zu Sportstätten getroffen:
„In Sportstätten ist die Sportausübung zulässig, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegt. In gedeckten Sportstätten dürfen nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 eingelassen werden. Für Zuschauer gilt § 16 Abs. 1 entsprechend.“
Welche Auswirkungen haben die neuen Regel auf den Sportbetrieb?
Die 2G-Regel (geimpft, genesen) gilt in allen gedeckten Sportstätten (z.B. Turnhallen, überdachte Schießanlagen o.ä.), das bedeutet nur Geimpfte oder Genesene dürfen anwesend sein.
- Geimpft: vorzulegen ist der Impfnachweis, Ausweiskontrolle
- Genesen: ein Genesenen-Nachweis ist ein Nachweis über eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labor-Diagnostik mittels eines PCR- oder PoC-PCR-Tests erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.
- Getestet: dürfen nicht mehr anwesend sein.
- Ausnahmen sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest) und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft oder aktuellem Schnelltest.
Die AHA+L-Regel (Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten, im Alltag Maske tragen sowie regelmäßiges Lüften) gilt weiterhin – und zwar für alle. Nur so kann laut Bundesregierung ein bestmöglicher Schutz vor einer Infektion gewährleistet werden.
Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV), gültig ab 25.11.2021: CoSchuV [PDF-LINK]
Auslegungshinweise zur Coronavirus-Schutzverordnung: Auslegungshinweise [PDF-LINK]
Was sportlich derzeit möglich ist, Landessportbund FAQ: Landessportbund Hessen e.V. [LINK]
Corona-Regeln in Hessen Kurz und Knapp: [Was gilt wo? PDF-LINK]