
In der neuen "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht daher den Sportvereinen frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z.B. im Bereich der Zuschauer in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln.
Es steht jedem frei wie man im Bezug auf Corona zum Sport erscheinen und teilnehmen möchte.
Zusätzliche Informationen die immer wieder aktualisiert werden: Stand 11.09.2022
- Corona-Hessen Link zur offiziellen Webseite: Corona-Hessen [LINK]
- Was sportlich möglich ist, Landessportbund FAQ: LSB Hessen e.V. [LINK]
- Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) Hessen: CoSchuV [PDF-LINK]
- Auslegungshinweise Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung: Auslegungshinweis [PDF-LINK]
- Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung: Elektronische Verkündung von Verordnungen [PDF-LINK]